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AutorenbildKinderkleiderbasar Ndp

Beschriftung der Abgabesachen bzw. Kartons

Aktualisiert: 13. Aug. 2023

Die Abgabesachen sind wie folgt zu beschriften.


  • Auf der/den Kleidung / Schuhen ein Aufkleber / Schild mit "Teilnehmernummer und Preis"

  • ein weiterer/es Aufkleber / Schild im Inneren der / den Kleidung / Schuhen mit "Teilnehmernummer und Preis"

  • es ist egal ob fortlaufende Artikelnummern vergeben werden oder ob es eine Artikelliste geben muss. Das liegt im ermessen des Verkäufers ob dieser es benötigt oder nicht.

  • es werden keine Nadeln o.ä. geduldet! Sollte dies der Fall sein, werden die Sachen nicht für den Verkauf freigegeben!

  • Bei großem Kinderzubehör wie Laufgitter, Betten usw. die im auseinandergebauten Zustand verkauft werden, empfiehlt sich ein Foto vom aufgebauten Zustand außen am Verpackungskarton.


Bitte achtet darauf, dass die Aufkleber oder Schilder nicht so leicht abgehen.



Die Kartons sind wie folgt zu beschriften.

  • 2x leserlich an verschiedenen Stellen

  • z.B. bei Abgabe von 4 Kartons die Teilnehmernummer / 1, Teilnehmernummer / 2, Teilnehmernummer / 3, Teilnehmernummer / 4.

  • bei weniger Kartons entfällt die Fortlaufende Nummer natürlich

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