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Ablauf bei Abgabe der Sachen

  • Autorenbild: Kinderkleiderbasar Ndp
    Kinderkleiderbasar Ndp
  • 13. Aug. 2023
  • 1 Min. Lesezeit

Jeder Teilnehmer erhält bei Abgabe seiner zu verkaufenden Artikel eine Einverständniserklärung mit Abholschein.


Nur mit diesem Abholschein ist am Ende des Kinderkleiderbasars die Abholung der nicht verkauften Artikel und die Auszahlung des Verkaufserlöses möglich!!!


Nicht abgeholte Erlöse bzw. Verkaufsartikel gelten als Spenden für den

Kinderkleiderbasar.



Für fehlende oder beschädigte Kleidung bzw. Zubehör übernehmen wir, das Kinderkleiderbasar-Team, keinerlei Haftung.

Eine Verkaufsgarantie wird nicht gegeben.

 
 
 

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